Brandschutzbedarfsplan

Am 20. Oktober wurde der neue Brandschutzbedarfsplan (BBP) der Stadt Medebach einstimmig beschlossen. Als Kommune sind wir rechtlich verpflichtet, die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr sicherzustellen.

 

Dazu zählt die Einhaltung der geforderten Hilfsfristen in unserem 126 km²  großen Stadtgebiet, die Sicherung tagesverfügbarer Einsatzkräfte sowie die Ausstattung der  Löschgruppen mit  sicherer Ausrüstung und leistungsstarken Fahrzeugen.

 

Diese Schutzzieldefinition wurde nun im BBP für die kommenden 5 Jahre konkretisiert. Grundlage ist weiterhin eine dezentrale Organisationsform mit 10 Löscheinheiten, derzeit  mit über 230 Einsatzkräften sowie 72 Nachwuchskräften in Jugendfeuerwehren. Wir danken hier ausdrücklich unseren aktiven Feuerwehrkameraden/innen für ihren hervorragenden Einsatz!

 

In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde ein guter bis zum Teil sehr guter baulicher Zustand der Feuerwehrgebäude festgestellt. Im Bereich der Ausrüstung wurde von einem unabhängigen Sachverständigen ein angemessenes Niveau bestätigt.

Bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen gibt es jedoch Handlungsbedarf. So ist durch rechtliche Vorgaben unsere vorhandene Anhängerleiter für „Gebäude mit nicht geringer Höhe“  nicht mehr ausreichend.

Konkret bedeutet dies, dass aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben die Stadt Medebach nun eine Drehleiter benötigt (Neupreis ca. 550.000,- bis 600.000,- € -wobei wir vor einem Kauf auch die Alternativen einer gebrauchten Drehleiter bzw. Leasing-Modelle prüfen werden).

Da wir als Stadt Medebach zur Sicherstellung des Brandschutzes vom Land NRW nur eine jährliche Pauschale in Höhe von 65.000,- € erhalten, wird unser städtischer Haushalt durch diese zwingenden Ausgaben erheblich belastet.

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